Zum Sperrmüll zählen sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten,, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in zugelassene Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.
So sind z.B. Möbel und Einrichtungsgegenstände. Als Faustregel gilt, einfach alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde. Achtung hierzu zählen nicht Haustüren, Bodenbelege, Tapeten und Verkleidungen.
Oft sieht man am Tag und vor allem Abend vor der Abholung Personen, die diesen Sperrmüll durchstöbern um die brauchbaren Dinge im Sperrmüll zu finden. Das Durchsuchen und Verteilen des Sperrmülls stellt allerdings vieler Orts eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sperrmüll wird gesondert abtransportiert und ist Zahlungspflichtig.